Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
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Gemeinschaftsunterkünfte

 

12.05.2010

 

Möhlau

Einschüchterungswelle gegen Flüchtlinge im Lager Möhlau durch Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen


Während der Landkreis entscheiden will, ob das Lager Möhlau geschlossen wird und wo die Flüchtlinge in Zukunft leben sollen, versucht die Ausländerbehörde des Landkreises durch Abschiebungen Fakten zu schaffen.


Der Landkreis Wittenberg hat eine „AG Möhlau“ gegründet, die aus Vertretern der Parteien und der Verwaltung besteht. Diese soll ein Konzept erarbeiten, wie die Unterbringung der Flüchtlinge gestaltet werden soll. Am 28.04.2010 traf sich die „AG Möhlau“ im Lager Möhlau und hörte VertreterInnen der Flüchtlinge an. Gleichzeitig überzieht die Ausländerbehörde des Landkreises die Flüchtlinge mit einer Welle von Botschaftsvorführungen und Abschiebeandrohungen.
Es begann mit einer Aufforderung an sieben Flüchtlinge, sich am 13. April bei der chinesischen Botschaft in Berlin vorzustellen. Die Flüchtlinge weigerten sich, „freiwillig“ an der Botschaftsvorführung teilzunehmen. Als sie am 27.04.2010 ihren Scheck (monatliche Sozialhilfe - 180 €) abholen wollten, wurden sie zwangsweise dem chinesischen Botschafter vorgeführt.
Ebenfalls am 27.04.2010 teilte die Ausländerbehörde Gräfenhainichen (Ausländerbehörde des Landkreises Wittenberg) zwei Familien und einem „Alleinreisenden“ aus dem Kosovo, die seit über 10 Jahre in der BRD leben, mit, dass sie Ende Juni höchstwahrscheinlich abgeschoben werden. Ihre Duldung wurde nur noch für 2 Monate verlängert.
Außerdem wurden 2 Familien und ein Alleinreisender aus Syrien aufgefordert, zu einer Botschafts­anhörung in Berlin am 12.05.2010 zu kommen.

Die Abschiebungen in das Kosovo und nach Syrien sind Folge der Unterzeichnung von Rück­nahmeabkommen, der jeweiligen Länder mit Deutschland. Diese Abkommen ignorieren konsequent die aktuelle Lage der betroffenen Menschen in ihren Herkunftsländern. So wurde immer wieder vehement von verschiedensten Organisationen darauf hingewiesen, dass die Sicherheit von Minderheiten wie den Roma, Ashkali, Kosovo-Ägyptern und Serben im Kosovo nicht gewährleistet ist und es auch keine Möglichkeiten für die Abgeschobenen gibt, sich dort eine Existenz aufzubauen oder auch nur ihre Kinder zur Schule zu schicken. Auch der Appell des Zentralrats der Sinti und Roma an die Bundesregierung wurde mit diesem Rücknahmeabkommen ignoriert und damit letztlich auch die geschichtliche Verantwortung für die Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus. Diese von der Politik bewusst geschaffene Faktenlage, nutzt nun die Ausländerbehörde Wittenberg, um einen Teil der Flüchtlinge los zu werden. Sie schreckt nicht davor zurück, einen 18 Jährigen, hier in Deutschland geborenen Jugendlichen, der überhaupt kein albanisch spricht, die Abschiebung in das Kosovo an zu drohen. Ebenfalls will die Ausländerbehörde Kurden und Yeziden nach Syrien abschieben. Sämtliche aus der BRD abgeschobene Yeziden verschwanden in syrischen Foltergefängnissen, der Besitz eines kurdischen Buches reicht in Syrien für eine Verhaftung.




Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt

zu dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen


 

Laut einer Pressemeldung des MDR vom 06.02.2010 hat die Kreisverwaltung des Landkreises Wittenberg bei ersten Berechnungen festgestellt, dass eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen angeblich mindestens 100.000 Euro mehr im Jahr kosten würde. Diese Berechnung ist für uns nicht nachvollziehbar. Andere Regionen praktizieren seit Jahren neben der zentralen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auch eine dezentrale Unterbringung und kommen dabei sogar auf ein Einsparungspotential.

Seit längerer Zeit wird nicht nur von den Flüchtlingen in Möhlau, sondern auch von Teilen der Zivilgesellschaft der Zustand der Gemeinschafsunterkunft Möhlau kritisiert. Zum einen sind da die baulichen Mängel, zum anderen ist es die isolierte Lage, die den Bewohnern ein halbwegs normales Leben fast unmöglich macht. Nun hat sich auf Grund der Proteste der Kreistag mit der Angelegenheit beschäftigt. Aus unserer Sicht sind bei der ersten Berechnung der Kreisverwaltung Wittenberg nicht alle Umstände berücksichtigt worden: z.B. die Möglichkeit der Unterbringung in Wohngemeinschaften für Einzelpersonen, wie es anderen Orts schon erfolgreich umgesetzt wird, bzw. die Möglichkeit der Anmietung akzeptablen Wohnraums für Familien durch die Kreisverwaltung, die gleichfalls in anderen Regionen Sachsen-Anhalts schon seit geraumer Zeit praktiziert wird. Zu vermuten ist, dass die Kreisverwaltung hier von den Höchstsätzen nach HARTZ IV ausgeht.

Gleichfalls lässt diese Berechnung völlig außer acht, dass bei einer isolierten Unterbringung, wie sie in der Gemeinschafsunterkunft Möhlau praktiziert wird, die gesundheitlichen Folgekosten für die Behandlung von Atemwegserkrankungen und psychischen Auffälligkeiten, die aus der Art der Unterbringung resultieren, nicht enthalten sind. Mehrere Studien, zum Beispiel aus Brandenburg oder Bayern belegen dies. So sagt der Internist August Stich aus Würzburg: „Die Unterkünfte machen krank. Die Lebenssituationen führen dazu, dass Menschen Schaden nehmen – körperlich und psychisch.“ Auch die Nebenkosten für den Wasser- und Energieverbrauch würden bei einer dezentralen Unterbringung in Wohnungen vermutlich sinken, weil die Bewohner von vornherein anders damit umgehen würden. Hier gibt es genügend Beispiele aus den Regionen, in denen unter anderem auch eine dezentrale Unterbringung praktiziert wird.

Als Beispiel können hier die Landeshauptstadt Magdeburg und der Landkreis Salzlandkreis genannt werden. Selbst die uns zur Einsicht vorgelegten Nebenkostenabrechnungen von Familien, die vor der Unterbringung in der Gemeinschafsunterkunft Möhlau in Wohnungen im Landkreis untergebracht waren, können dies belegen. „Die Forderung der Flüchtlinge aus Möhlau nach einer menschenwürdigen Unterbringung darf aber nicht allein zu einer Kostendebatte verkommen“, so Frauke Sonnenburg vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., und weiter „eine angemessene Form der  Unterbringung ergibt sich bereits aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde, wie sie in Art. 1 GG festgeschrieben ist.“


Für Rückfragen erreichen Sie uns unter Tel: 0391 537 12 81

              

 


06.02.2010

                   Beratung über Asylbewerberheim Möhlau

Beraten aber nicht entschieden hat der Sozialausschuss des Landkreises Wittenberg über die Zukunft des Asylbewerberheims in Möhlau. Einzelne Abgeordnete hatten die Schließung und die Unterbringung der Familien in separaten Wohungen gefordert. Nach ersten Berechnungen der Kreisverwaltung würde das 115 000 Euro mehr pro Jahr kosten. Beim Kreistag Anfang März steht das Thema noch einmal auf der Tagesordung.

 

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/nf-13-37.html#3243122

 

                

04.02.2010

       Asylbewerberheim Möhlau Thema im Ausschuss

Das umstrittene Asylbewerberheim in Möhlau ist heute Thema im Wittenberger Sozialausschuss. Es geht um den Antrag, die Einrichtung wegen unzumutbarer Zustände zu schließen und die etwa 200 Bewohner in leerstehenden Wohnungen im Landkreis unterzubringen. Eine Entscheidung soll der Kreistag im März treffen. Immer wieder gab es in Möhlau Klagen der Heiminsassen - über die primitiven Wohnbedingungen und die schlechte ärztliche Versorgung.


Nach Neonazi-Angriff auf Flüchtlingsheim: Mobile Opferberatung fordert die sofortige Schließung des „Dschungelheims“ in Harbke (Landkreis Börde) und menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge

 

In der Nacht vom 7. zum 8. November 2009 wurde die Flüchtlingsunterkunft am Rande von Harbke (Landkreis Börde) zum Ziel eines rechten Angriffs – zum zweiten Mal innerhalb von sechs Monaten. Die unbekannten Täter drangen auf das Gelände und in zwei Gebäude der ehemaligen NVA Kaserne ein, die als Flüchtlingsunterkunft für ca. 150 Menschen dient. Im Hausflur und an der Wand neben der Eingangstür sprühten sie zwei großflächige Hakenkreuze – ebenso an das Wartehäuschen der Bushaltestelle vor dem Heim. Die Angreifer rissen außerdem Feuerlöscher von den Wänden und versprühten deren Inhalte in beiden Hausfluren. Das Löschpulver stieg bis zur dritten Etage des Hauses I und II hoch und hinterließ selbst in den Zimmern teils Zentimeter hohe Ablagerungen.

„Ich bin nach Deutschland geflohen, weil ich Angst hatte, doch hier habe ich wieder Angst“, beschreibt ein junger Flüchtling aus dem Irak wenige Tage nach dem Angriff der Rechten die Stimmung unter den HeimbewohnerInnen. Sie sind verzweifelt und schutzlos. Die Unterkunft liegt mitten im Wald neben der Autobahn ca. 5 km außerhalb vom Ortskern der 18000 EinwohnerInnen zählenden Gemeinde Harbke. Die nächstgelegenen günstigen Einkaufsmöglichkeiten gibt es in Helmstedt (Niedersachsen). Der Fußgängerdurchgang im Eingangstor zum Gelände ist nicht verschließbar und auch die insgesamt drei Wohnhäuser bleiben Tag und Nacht unverschlossen, da die Flüchtlinge keine Haustürschlüssel erhalten. Mehrere Flüchtlinge nahmen nach Mitternacht dichten Rauch auf den Fluren wahr, irgendwann ertönte der Feueralarm. Als die durch einige BewohnerInnen alarmierte Polizei zusammen mit der Feuerwehr nach ca. 45 Minuten vor Ort eintraf, waren die Täter längst verschwunden. Die reine Fahrzeit für Sicherheitskräfte vom nächstgelegenen Polizeirevier bis zum Heim beträgt allein mind. 20 Minuten. “Ein Leben unter menschenwürdigen Bedingungen und in Sicherheit ist hier nicht möglich“, resümiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Das Heim wurde bereits mehrfach zur Zielschreibe neonazistischer Aktivitäten: Als Anfang November 2008 in unmittelbarer Nähe des Flüchtlingsheims ein Neonazi-Konzert mit ca. 400 Rechten aus dem In- und Ausland statt fand, mussten die BewohnerInnen unter Polizeischutz gestellt werden. Eine Woche später wurde der Eingang des Heims von Rechten belagert, die vorbeigehende Flüchtlinge rassistisch beschimpften. Im Mai 2009 fuhr ein Auto auf den Hof und mit hohem Tempo auf eine Gruppe spielende Kinder zu. Die Rechten bremsten erst kurz vorher ab, beleidigten die Kinder und ihre Mütter als „Schweine“ und drohten wieder zu kommen und das Heim abzubrennen. Zu Recht fragen die Flüchtlinge: „Was muss noch passieren, damit man uns hilft?“.

Auch die Lebensbedingungen im Heim waren schon mehrfach Gegenstand medialer Berichterstattung. Der Beitrag „Menschenwürde dritter Klasse“ des ZDF-Magazins „Mona Lisa“ vom 24.05.2009 zeigte der katastrophalen Sanitäreinrichtungen und verwies auf die soziale Isolation der Flüchtlinge (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/761134/Menschenwuerde-dritter-Klasse/). Entgegen behördlicher Ankündigungen, diese Missstände zu beseitigen, hat sich außer oberflächiger Kosmetik nichts verändert: der Putz fällt von der Decke, Duschen funktionieren nicht, in Zimmern und den Sanitärbereichen gedeiht Schimmel, Warmwasser gibt es nur unregelmäßig. Vor allem die im Heim lebenden Familien, darunter viele mit Kleinkindern und die kranken und älteren Menschen leiden sehr unter den untragbaren Zuständen. „Das ist kein Leben, wir hausen wie Tiere im Wald“, versucht ein Flüchtling, der seit über sechs Jahren dort wohnt, das tägliche Leid in Worte zu fassen.

„Wir fordern die sofortige Schließung des Dschungelheims in Harbke“, sagt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Der erneute Angriff von Rechten auf das Heim zeigt, dass die Sicherheitslage katastrophal ist. Das Heim zu schließen ist die einzig gangbare Lösung, um die Betroffenen vor weiteren rassistischen Angriffen zu schützen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.“

 

Es konnten bereits erste Erfolge erzielt werden: Der Landkreis hat zugesichert, Familien schnellstmöglich in Wohnungen unterzubringen und den Betreibervertrag und damit auch die mögliche Schließung des Flüchtlingsheims zu prüfen.

 

Eine Auswahl von Medienberichten zu den aktuellen Entwicklungen ist auf der Seite der Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt zu finden.

 

13.11.2009 Anlaufstelle Süd (Halle)




Podiumsgespräch zum Flüchtlingsheim Möhlau


Lutherstadt Wittenberg: Das Flüchtlingsheim Möhlau liegt isoliert im Wald und ist für die Bewohner keineswegs eine Idylle. Die abgeschiedene Lage, einen Kilometer von den letzten Häusern der Gemeinde Möhlau entfernt und nur schwer durch unzureichende Frequenz des Personennahverkehrs zu erreichen, lassen die Vermutung einer nicht gewollten Integration aufkommen. Wenn man sich die Unterkünfte vor Ort einmal genauer anschaut, kann jeder für sich selbst schlussfolgern, dass man unter solchen Bedingungen wohl nicht freiwillig leben möchte. Nachdem ein Irakischer Flüchtling aus noch ungeklärter Ursache am 30. Juni mit schwersten Brandverletzungen aus dem Heim in ein Bitterfelder Krankenhaus gebracht werden musste, fühlen sich die Bewohner des Flüchtlingsheims zusätzlich isoliert, bedroht und traumatisiert. Aus diesem und anderen Gründen gab es, nachdem im August eine Demonstration gegen das Flüchtlingsheim stattfand, eine weitere Veranstaltung die die Zustände im Flüchtlingsheim Möhlau thematisierte, denn von den Bewohnern wird schon länger die Schließung des Asylheims und die Unterbringung in Städten und Gemeinden gefordert. Desolate Wohnzustände, teilweise teilen sich mehrere Familien eine Küche, zwei Wohnräume dienen 10 Personen und mehr als Unterkunft und monatlich kassiert der Vermieter des ehemaligen Militärgeländes für die Bereitstellung 40. 000 Euro von der Kreisverwaltung Wittenberg. Geld, welches nur für die Miete genutzt wird? Die Thematik Asylbewerberheim und dessen Schließung wurde am Dienstag auf einer Podiumsdiskussion in der Evangelischen Akademie diskutiert. Hier war es möglich, mit verschiedensten Leuten und unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten zu debattieren. Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Tobias Thiel. Neben den Vertretern des Land- und Kreistages, der Integrationsbeauftragten Susi Möbbeck und dem Vorstandsvorsitzenden des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalts e.V. Dr. Christoph Kunz waren auch die beiden Bewohner Salomon Wantchoucou und Toure Dramane des Flüchtlingsheims vertreten und stellten sich den Fragen der Besucher. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung machte die Problematik an der Gesetzgebung fest und sagte, dass den Behörden hier die Hände gebunden seien. Der Landkreis wird diese Thematik, Asylbewerberheim Möhlau, noch einmal näher betrachten. Wichtig ist allerdings, dass alle Parteien an dieser Stelle einen ruhigen Kopf bewahren, denn Schuldzuweisungen und weitere Vorwürfe dürften das Problem im Asylbewerberheim Möhlau nicht lindern. [rbwAKTUELL 04.11.09]





Landkreis will unangekündigt kontrollieren

*Asylbewerberheim: Tiemann: Bedingungen in Möhlau akzeptabel*




*WITTENBERG/MZ/DSK.* Die Kreisverwaltung Wittenberg will durch verstärkte Kontakte zu den Bewohnern des Asylbewerberheims Möhlau "die Schärfe aus der aufgeheizten Stimmung nehmen", wie Gebietsbereichsleiterin Anke Tiemann vor Vertretern des Bauausschusses erklärte. Dazu werde die Integrationskoordinatorin des Kreises gemeinsam mit Mitarbeitern des Sozialamtes alle 14 Tage vor Ort sein "und zwar nicht als Ausländerbehörde", so Tiemann. Auch soll der Brandschutz künftig jährlich kontrolliert werden und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nur alle drei Jahre. Auf einer Demonstration Ende Juli in Wittenberg hatten Heimbewohner sowie Initiativen und Verbände die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft gefordert und die Bedingungen in der abgeschieden gelegenen, ehemaligen Kaserne kritisiert (die MZ berichtete).

So kursieren im Internet Fotos, die zerbrochene Fenster oder auch eingetretene Türen zeigen. "Unsere Recherchen haben ergeben, dass die aufgenommenen Zerstörungen vor allem Nebengebäude betreffen, die aber gar nicht Bestandteil unseres Vertrages mit dem Betreiber sind", sagte Tiemann. Auch habe man Beweise gesammelt, die mutwillige Beschädigungen dokumentieren, "immer dann, wenn von unserer Seite aus Kontrollen angekündigt waren". Vermutlich sollte so noch einmal explizit darauf hingewiesen werden, "wie schlimm es in der Gemeinschaftsunterkunft doch ist". Daher werde man ab sofort nur noch den privaten Betreiber in die Überprüfungstermine einbeziehen. Tiemann selbst findet die Verhältnisse in dem Heim "nicht schön, aber akzeptabel". Zwar liege der Standort außerhalb (weshalb sich die Bewohner auch ausgegrenzt fühlen), sei aber in den Öffentlichen Personennahverkehr einbezogen. In Möhlau gebe es zudem Einrichtungen wie Kindertagesstätte oder Grundschule.

"Für den Landkreis ist diese Form der Unterbringung die günstigste und wirtschaftlichste Variante", meinte Tiemann. Pro Bewohner und Tag zahle der Kreis einen festen Betrag von 7,18 Euro an den Betreiber, der mit dem Geld auch die Infrastruktur erhalten müsse. Im Heim leben derzeit 202 Asylbewerber, denen zumeist die Abschiebung droht. Sollte der Kreistag, der 1999 für Möhlau votiert hatte, das Heim schließen wollen, könne er jeweils bis zum 30. Juni kündigen, soll der Vertrag noch im Kündigungsjahr auslaufen. Frühestens wäre dies also zum 31. Dezember
2010 möglich, sagte Tiemann.

http://www.mz-web.de/artikel?id=1246046593543

 


 

Möhlau: Fremdenfeindliches Motiv nicht ausgeschlossen

 

Im Fall des an schweren Verbrennungen verstorbenen Asylbewerbers Azad Hadji schließt die Staatsanwaltschaft einen fremdenfeindlichen Hintergrund nicht mehr aus. Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch auf MUT-Anfrage bestätigte, ermittle die Staatsanwaltschaft in dem Fall des Irakers, der im Asylbewerberheim Möhlau wohnte, in alle Richtungen.

Von Julia Schörken und Fabian Stroetges

Die Ermittler gingen zudem auch davon aus, dass der 28-jährige Hadji die Verbrennungen erlitt, als eine Dönerbude im 25 Kilometer entfernten Roßlau in Brand geriet. Dort seien, anders als in Möhlau, seine DNA-Spuren gefunden worden. Man gehe von vorsätzlicher Brandstiftung aus, da auch Spuren eines Brandbeschleunigers gefunden wurden. Genauere Angaben über die Quelle des Brandbeschleunigers wollte der Polizeisprecher nicht machen. Dies sei Teil laufender Ermittlungen.

In der Nacht des 30. Juni war Azad H. mit schweren Brandverletzungen nach Hause in das Asylbewerberheim Möhlau gekommen. Laut Medienberichten trug er fremde Kleidung und sagte seiner Frau, die Nazis hätten ihn „fertiggemacht“. Marco Steckel von der Mobilen Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Dessau sagte, Hadji habe nach seiner Ankunft im Asylbewerberheim Möhlau noch geduscht, bevor er von Freunden in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht wurde. Die Verwundungen seien dadurch noch verstärkt worden, zumal die Duschen keinesfalls Krankenhausqualität haben. Hadji lag fast zwei Wochen im künstlichen Koma bis er am 16.7. in einer Spezialklinik in Halle einer Lungenentzündung erlag.

Die prekären Wohnbedingungen im Asylbewerberheim in Möhlau gerieten schon mehrfach in die Kritik örtlicher Initiativen. Sie fordern die Schließung des Lagers und die Verteilung der Bewohner auf kommunale Wohnungen in Dessau.

In Möhlau selbst konnten Spürhunde keine Fährte des Mannes ausmachen, ein Überfall im Ort scheint daher unwahrscheinlich. Die Dönerbude in Roßlau, an der seine DNA-Spuren gefunden wurden, explodierte jedoch nur eine halbe Stunde vor seinem Eintreffen im Asylbewerberheim. Wie Hadji, der kein Auto besessen haben soll, diese Distanz so schnell überwunden haben könnte, bleibt zunächst offen. Online-Routenplaner veranschlagen für die 25 Kilometer etwas mehr als 30 Minuten Fahrzeit.

Laut Hadjis Frau war ihr Mann mit dem Besitzer der Bude befreundet. Dieser soll am Samstag vor dem Unglückstag bei ihm in Möhlau zu Besuch gewesen sein. Seit dem Vorfall sei er nicht mehr in Möhlau gewesen. Leute aus seinem Umfeld vermuten, dass er zurzeit im Urlaub ist.

Marco Steckel von der Mobilen Opferberatung: „Es ist nicht zweifelsfrei ausgeschlossen, dass es sich um einen rassistischen Überfall handelt.“ Er hofft nun auf eine lückenlose Aufklärung des Falles, damit alle Zweifel aus dem Weg geräumt werden können.


In Dessau sorgt seit Anfang 2006 ein weiterer Todes-Fall für Schlagzeilen, nachdem in Polizeihaft ein junger Mann aus Sierra Leone, Oury Yalloh, bei lebendigem Leib verbrannte - gefesselt an eine Liege in einer Ausnüchterungszelle der Polizei. Die Todesumstände sind  bis heute mysteriös. Die Dessauer "Initiative Oury Jalloh"  bemüht sich um Aufklärung - stößt  aber auf eine Mauer des Schweigens bei der Polizei. Der Sprecher der Initiative, Mouctar Bah, erlebte am Morgen des 21. Juli 2009 eine groß angelegte  Hausdurchsuchung durch die Polizei.

Kurz zuvor hatte die  Internationale Liga für Menschenrechte mitgeteilt, dass die Initiative Oury Yalloh und Mouctar Bah in diesem Jahr Preisträger der Carl-von-Ossietzky-Medaille werden. "Wie schon mehrfach in der Vergangenheit versuchen die Dessauer Behörden ihn systematisch zu kriminalisieren und damit sein politisches Engagement zu entwerten", protestierte am Mittwochabend die Antirassistische Initiative Berlin.

Mouctar Bah sei seit dem Mord an seinem Freund Oury Jalloh unermüdlich für die Aufklärung der Tat aktiv gewesen: "In der Vergangenheit nahm das Ordnungsamt Dessau rassistische Anfeindungen von Nachbarn seines Internetladens in Dessau zum Anlass ihm die Lizenz für den Laden zu entziehen". Bah werde auf diese Weise gezielt "kriminalisiert" - wie jetzt auch das irakische Verbrennungsopfer Azad Hadji?

 


 

Abschiebungsversuch von Nazmi und Wjollca Stolla am 16.07.09 in Möhlau

 

 

 

In den frühen Morgenstunden des 16. Juli gegen 4.10 Uhr klopfte es an der Tür bei der Familie Stolla im Flüchtlingswohnheim des Landkreises Wittenberg in Möhlau. Ohne Kenntnis einer bevorstehenden Abschiebung öffnete Nazmi noch mit Unterwäsche bekleidet die Wohnungstür im 3. Stock der ehemaligen NVA-Kaserne. Sofort drangen mehrere Polizeibeamte in die Wohnung ein, überrumpelten die Familie und verbreiteten Hektik. Vier Polizisten und eine Polizistin in Uniformen sowie eine männliche Person in Zivilbekleidung sollten die Abschiebung durchsetzen, wobei Herr Stolla drei dieser Personen als aggressiv und unfreundlich beschreibt.

Die drei übrigen benahmen sich höflich. Einer der Polizisten forderte barsch in etwa: "Komm, komm, komm, der Flieger geht gleich!"

 

Völlig perplex versuchte Herr Stolla, die Situation einzuschätzen, indem er viele Fragen stellte, ob er beispielsweise seinen Anwalt anrufen könnte, ob es noch zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder ob sie wenigstens ihre Sachen packen dürften. Diese Fragen wurden kurz angebunden mit "Nein" beantwortet. Wie gelähmt wussten Herr und Frau Stolla nicht, was mit ihnen geschah. Mit Handgreiflichkeiten sollten sie zum Gehen gedrängt werden. Durch diese blitzartige Aktion verschärfte sich die Bedrohlichkeit der Situation. Die Polizistin griff nach Frau Stolla, die wie ihr Mann nur mit Unterwäsche bekleidet war.

 

Wie viele Bewohner des Heims leidet auch Frau Stolla unter einem schwer einzuordnenden Krankheitsbild.  Ursächlich hierfür ist die schlecht zu überwindende Sprachbarriere, die bei Arztbesuchen im Wege steht. Wjollca Stolla leidet unter ständiger Migräne, Diabetes und Entzündungen im Gehirn (der Beschreibung nach eventuell ein Tumor). Sie hat bereits vier Operationen im Bauch- und Halsbereich über sich ergehen lassen und zudem erschweren ihr die Folgen von Traumata, die sich häufig in Apathie in Stresssituationen äußern, den Alltag. Von dem kritischen Zustand seiner Frau wissend fürchtete Herr Stolla in diesem Tumult gar ihren Tod und hatte zuvor bereits darauf hingewiesen.

 

In seiner Ausweglosigkeit sah er nur die Möglichkeit mit seinem eigenen Tod zu drohen und stürzte auf den Balkon zu. Über die äußere Feuerleiter kletterte er auf den Balkon des fünften Stocks, da ein Beamter versuchte ihn festzuhalten. Er rief, dass er lieber auf diese Weise in Deutschland sterben wollte, als abgeschoben und in seinem Heimatland umgebracht zu werden.

Ungefähr eine halbe Stunde später soll die Feuerwehr eingetroffen sein.

Ein Sprungkissen wurde vorbereitet. Nachdem dieses nun positioniert worden war, begann ein gefährliches Katz- und Mausspiel, bei dem Beamte immer wieder versuchten, Herrn Stolla festzunehmen. Erreichten die Polizisten über den Treppenaufgang und die jeweilige Wohnung den Balkon auf dem sich der Verzweifelte befand, entfloh dieser wieder außen über die Feuerleiter, welche im fünften und letzten Stock schlechter gegen einen Absturz gesichert ist, in einen der nebenliegenden Balkone.

Währenddessen bewegten die Feuerwehrleute das Sprungkissen auf dem Weg vor dem Gebäude mit.

 

Entgegen der bisherigen Darstellung in der Presse seien Blumentöpfe nicht vorsätzlich geworfen worden, sondern, laut Aussagen der Heimbewohner, einer Frau beim Hineilen auf den Balkon versehentlich heruntergefallen. Außerdem warfen keine Heimbewohner mit Holzgegenständen nach den Einsatzkräften der Feuerwehr, sondern Herr Stolla selbst versuchte die Feuerwehrleute daran zu hindern, ohne sie wirklich treffen zu wollen, ihm weiterhin mit dem Sprungkissen zu folgen. Unterstützend riefen einige Bewohner andere Familien und Personen auf, aus Ihren Wohnungen herauszukommen und zu protestieren.

 

In der Zwischenzeit hatten sich weitere Einsatzfahrzeuge um das Möhlauer Heim gesammelt. Darunter befanden sich drei Einsatzwagen der Feuerwehr, drei Sanitätsfahrzeuge und viele Polizeiwagen. Gegen 6 Uhr früh befand sich Nazmi Stolla letztendlich auf dem Dach des fünfstöckigen Plattenbaus. Zu dieser Zeit traten zwei Polizeibeamte an ihn heran, baten ihn, nicht zu springen und teilten ihm mit, dass seine Frau zusammengebrochen war, in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste sowie, dass die Abschiebung deshalb ausgesetzt wurde. Als Herr Stolla die Frage, ob er weiterhin noch springen wolle, wenn sich alle Kräfte umgehend zurückziehen würden, verneinte, verließen Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr den Einsatzort. Abschließend informierte ein einzelner Polizist Nazmi Stolla über den Rückzug, kündigte an, sich auch zu entfernen und bat die Anwesenden, dafür zu sorgen, dass er das Dach tatsächlich verlassen wird. Damit war die akute Bedrohungssituation beendet.

 

Nazmi (*1960) und Wjollca Stolla (*1962) leben seit 1999 in Deutschland und seither befinden sie sich in Möhlau. Sie flüchteten vor dem Krieg im Kosovo. Herr Stolla gab an, bei seinem Anwalt handfeste Beweise für die lebensbedrohliche Situation seiner Familie in seinem Heimatland hinterlegt und das auch der Ausländerbehörde des Landkreises Wittenberg mitgeteilt zu haben. Ferner soll diese ebenfalls über den Gesundheitszustand von Frau Stolla in Kenntnis gewesen sein. Kinder und Geschwister der Familie Stolla leben bereits in stabilen Verhältnissen in verschiedenen Städten Deutschlands und der USA.

 

Doch ihnen selbst bleibt dieser Lebenswandel aus mysteriösen Gründen verwehrt und ihre eigenen bescheidenen Umstände sollten gar am Tag der Abschiebung noch verschlechtert werden. Unvorstellbar ist es, dass den Behörden bei der Einschätzung des Falles Stolla, die Lebensgefahr im Kosovo, die Dauer des Aufenthalts in Deutschland, dass die meisten Kinder und Verwandten der Stollas sich in Deutschland eine Existenz aufgebaut haben sowie der gesundheitliche Zustand völlig egal zu sein scheinen. Eher zeigt sich in ihren Bemühungen eine perfide Systematik:

Vor zwei Jahren sollte Nazmi Stolla für die Bewilligung eines dauerhaften Aufenthalts, der Arbeitserlaubnis und der Zuteilung einer Wohnung fernab des Lagers all seine Dokumente einreichen. Da sich die Beschaffung aus dem Kosovo allerdings als äußerst schwierig und kostspielig erwies und die Suche nach einem Job über eine private Arbeitsvermittlung zudem einiges an finanziellem Aufwand bedeutete, waren die Stollas gezwungen Schulden aufzunehmen. Die Schriftstücke wurden erbracht und eine in Aussicht gestellte Feststelle von einem Jahr wurde organisiert. Weder die Aufenthaltsgenehmigung noch die Arbeitserlaubnis geschweige denn eine eigene Wohnung wurden von der Ausländerbehörde gestattet. Von einer gewissen Willkürlichkeit zeugt auch die versehentliche Aussetzung der vor kurzem neugewonnen Arbeitserlaubnis. Frau Koch sagte, sie habe es einfach vergessen, als sich Herr Stolla nach der Richtigkeit dieses Vorgehens erkundigte.

 

Bei einem der letzten Amtsbesuche verwehrte die Mitarbeiterin, Frau Koch, das Beisein eines Dolmetschers trotz der dringlichen Bitte; beide Flüchtlinge verstehen schlecht deutsch. Gerade bei diesem Treffen legte die Beamtin ihnen ein Dokument zum Unterschreiben vor, das die freiwillige Ausreise zur Folge hat. Natürlich hatten sie Angst, ein Papier zu unterschreiben, dessen Inhalt sie nicht verstanden. Auf die Frage, um welches Dokument es sich handelte, versicherte Frau Koch, es sei nur die Bestätigung einer erteilten Information über Abschiebung.

Sie unterzeichneten. 

 

Jetzt, ein paar Tage nach der versuchten Abschiebung, verbringen sie ihre Zeit versteckt und in ständiger Angst aufgespürt zu werden, ihrer wenigen Habseligkeiten beraubt. Frau Stolla hatte vorzeitig das Krankenhaus aus Angst vor der Deportation verlassen. Beide haben einen schweren Schock erlitten, sind psychisch am Ende, können kaum essen und schlafen und haben mittlerweile auch physische Schäden davon getragen.

Dass die Wohnung der Stollas verriegelt ist und die Sachen durch Frau Koch freigegeben werden müssen, erfuhr ein Angehöriger vom Hausmeister des Lagers, als er einige private Dinge für die Stollas abholen wollte.

Herr Stolla schloss das Gespräch mit dem Satz: " Selbst wenn ich hier in Deutschland sterbe, ist das besser, denn dann kann ich wenigstens von meinen Angehörigen besucht werden."

 

 karawane halle

 


 

Sachsen-Anhaltinische Gemeinschaftsunterkunft im Fernsehen

 

Am Sonntag, dem 24. Mai lief im ZDF-Magazin Mona-Lisa ein Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Neben einem Beitrag aus Bayern lief auch ein Beitrag aus der GU Harbke in Sachsen-Anhalt. Unter folgendem Link kann der Beitrag im Internet abgerufen werden: 

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/761134?inPopup=true

 

 


Stellungnahme des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt zur öffentlichen Lagerbegehung in de GU Möhlau vom 11.07.2009

 

Am 11.07.2009 besichtigte der Flüchtlingsrat Sachsen Anhalt e.V. die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Möhlau im Landkreis Wittenberg. Dies geschah im Rahmen einer Einladung der Flüchtlingsinitiative Möhlau und „ no lager Halle“. Die Besichtigung des Geländes und Gespräche mit Bewohnern ergaben ein erschreckendes Bild, welches wir Ihnen in diesem Schreiben schildern.

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